Bei jedem Todesfall muss ein Arzt beigezogen werden.
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Todesfall im Spital
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Ist der Tod im Spital, im Altersheim, etc. eingetreten, wird der Arzt durch diese Institution benachrichtigt. Der Arzt stellt anschliessend die ärztliche Todesbescheinigung aus.
Das Spital / Heim meldet den Todesfall dem zuständigen Zivilstandesamt.
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Todesfall zu Hause
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Stirbt eine Person zu Hause, muss ein Arzt benachrichtigt werden. Der Arzt stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Erfolgt der Tod zu Hause, melden die Angehörigen den Todesfall innert zwei Tagen beim zuständigen Zivilstandesamt.
Für die amtliche Meldung des Todesfalls beim Zivilstandesamt benötigen Sie folgende Dokumente:
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Die ärztliche Todesbescheinigung
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Familienbüchlein
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Niederlassungsausweis
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Sie können auch ein Bestattungsunternehmen beauftragen, die amtlichen Meldungen für Sie zu übernehmen.
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Bestattungsunternehmen aufbieten
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Mit dem Bestatter die Organisation der Beerdigung / Kremation besprechen, die Wünsche des Verstorbenen und auch Ihre anbringen. Der Bestatter kennt die Regeln vor Ort und kann Sie beraten.
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Bestattungstermin
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Die Festlegung des Beerdigungstermins wird vom Friedhof- und Bestattungsreglement geregelt. Die Angehörigen oder der Bestatter nehmen unbedingt mit dem Friedhofsgärtner Kontakt auf, damit ein Termin für die Beerdigung festgelegt werden kann.
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Bestattung
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Mögliche Bestattungsarten auf dem Friedhof Meiringen:
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Reihengräber für Erdbestattungen von Erwachsenen und Kindern
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Reihengräber für Erdbestattungen von Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren
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Reihengräber für die Beisetzung von Urnen
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Urnennischen
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Gemeinschaftsgrab
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Naturfriedhofgrab für die Beisetzung von Urnen
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Grabpflege
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Normalerweise übernehmen die Angehörigen den Grabunterhalt. Wer ein Grab nicht selber pflegen kann oder will kann mit der Friedhofkommission einen Vertrag abschliessen. Der Vertrag beinhaltet eine Intensivpflege während 25 Jahren. Auskunft erteilt der Friedhofsgärtner.
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