Friedhof Meiringen
Friedhof Meiringen | Friedhofgestaltung im Wandel der Zeit
War es früher üblich, dass die Menschen auf dem Friedhof vor allem in Form von Erdbestattungen zur letzten Ruhe gebettet wurden, kennen wir doch heute viele individuelle Formen der Bestattung:
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Die Erdbestattung
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Die Kremation mit anschliessender Urnen-Erdbestattung
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Die Kremation mit anschliessender Beisetzung in ein bestehendes Grab
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Die Kremation mit anschliessender Bestattung in der Nischenwand
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Die Kremation mit anschliessender Aschenleerung im Gemeinschaftsgrab
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Die Kremation mit anschliessender Aschenleerung im Naturfriedhofgrab
Es ist uns ein Anliegen unseren Friedhof nicht völlig umzugestalten, haben doch unsere Vorfahren schon einen sehr speziellen und vor allem individuellen Ort des Friedens geschaffen, dessen Charakter wir auch erhalten möchten. Wir möchten einfach der Zeit entsprechend, die verschiedenen Möglichkeiten der Bestattung anbieten und unserem Friedhof den sehr individuellen persönlichen Charakter lassen.

Seit 1995 wird der Friedhof Meiringen etappenweise neu gestaltet. Die Grösse der Gräber werden einheitlich gehalten, egal ob Erdbestattungs- oder Urnengrab. Die grossen Wege werden gepflästert und sind somit auch für Rollstühle/ Rolatorwagen besser begehbar. Mit dem Bau einer Nischenwand wurde einer weiteren Bestattungsform Rechnung getragen.

Bei der letzten Bauphase die im Frühjahr 2013 beendet wird, wurde neben der Sanierung der Wasserleitungen, die Pflästerung eines der Hauptwege auch ein gepflästerter Platz mit einer wunderschönen Brunnenanlage realisiert. Ein weiterer Schritt den Friedhof auch als Raum der Begegnung zu schaffen.

2013 wurde auch eine weitere Urnennischenmauer realisiert.

Die nächste Planphase wird nun aktuell.

Der untere Friedhofteil wird nun in das sanfte Neu - / Umgestaltungskonzept miteinbezogen.

Der Anfang wurde schon im 2016 realisiert mit dem wunderschönen Holzengel und den buntbemalten Kistli beim Kindergrabfeld.

Weitere Umgestaltungen sind in Planung.

Ausser der äusseren Form, das heisst die Grösse der Gräber welche gegeben ist, und die Höchsthöhe der Grabmäler die festgelegt ist , dürfen die Angehörigen die Gräber ihrer Liebsten so gestalten wie es für sie stimmt (Friedhofreglement Artikel 32-36). Einzig das Grab ganz mit Steinen bedecken ist nicht erlaubt, da es heute ja die Nischenwand oder das Gemeinschaftsgrab gibt, wenn man keine Grabpflege machen möchte.
«Das einzig wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe die wir hinterlassen, wenn wir ungefragt gehen müssen.»
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